Notarkosten

Das Beauftragen eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Dies liegt insbesondere daran, dass die Beratung und der Entwurf der Urkunde mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten sind, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist. Nur wenn es zu keiner Beurkundung durch den Notar kommt, entstehen separate Gebühren für eine Beratung bzw. Entwurfserstellung.

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Der Gesetzgeber hat sich für dieses Gebührensystem entschieden, weil es den Beteiligten eine Reihe von Vorteilen bietet:

  • Da sich die Kosten nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäfts bemessen, ist auch bei Angelegenheiten mit geringem Geschäftswert sichergestellt, dass die Notarkosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäfts stehen.
  • Da es nicht auf die Komplexität und den Umfang einer Angelegenheit oder auf die vom Notar aufgewandte Arbeitszeit ankommt, kann Ihnen Ihr Notar schon vor der Beauftragung die endgültigen Kosten einer geplanten Beurkundung mitteilen, wenn Sie ihm die benötigten Informationen zur Wertberechnung zur Verfügung stellen. Die Notarkosten sind daher transparent und berechenbar.
  • Die Beratung und der Entwurf der Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist.
  • Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Der Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren als die gesetzlich festgesetzten in Rechnung stellen.
  • Die Richtigkeit der Kostenrechnungen des Notars wird regelmäßig staatlich überprüft.

Zögern Sie nicht, Ihren Notar vor der Inanspruchnahme der Amtstätigkeit auf die zu erwartenden Kosten anzusprechen – über diese gibt Ihnen Ihr Notar gerne Auskunft.